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Theoretische AusbildungFür Eure theoretische Ausbildung ist gemäß Fahrschülerausbildungsordnung eine Mindeststundenzahl vorgeschrieben. Für die Fahrerlaubnis der Klasse B sind dies 12 Doppelstunden Grundstoff und 2 Doppelstunden klassenspezifischer Stoff - also insgesamt 14 Doppelstunden theoretische Ausbildung.
Praktische AusbildungFür die praktische Ausbildung ist für jede Klasse die Anzahl der Sonderfahrten vorgeschrieben. Für die Klasse B sind dies : 5
Fahrstunden auf Bundes- oder Landstraßen Die
Anzahl der benötigten Übungsstunden ergibt sich aus dem individuellen
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